Überlegungen zum Bundes-Krisensicherheitsgesetz
Das mit 1. Jänner 2024 in Kraft tretende Bundes-Krisensicherheitsgesetz sieht einen Mechanismus zur Feststellung (Ausrufung) einer Krise in Angelegenheiten, in denen dem Bund Gesetzgebung und Vollziehung zukommen, und Krisenmanagementstrukturen vor. Es entwirft ein unterverfassungsgesetzliches Krisenregime, dessen wesentliche Bausteine auf bewährte Instrumente der Wirtschaftslenkungsgesetze zurückgehen.*
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