Der praktisch bedeutendste Fall einer Naturalunterhaltsleistung ist die Zurverfügungstellung einer Wohnmöglichkeit. Die Anrechenbarkeit solcher Naturalleistungen auf die Geldunterhaltsschuld wurde von der Rsp aber sehr differenziert beurteilt. Über die letzten Jahre ist in diesem Bereich ein deutlicher Judikaturwandel eingetreten, wobei es der Natur des Unterhaltsrechts als (im Wesentlichen) Richterrecht geschuldet ist, dass die Entwicklung eher sprunghaft verlief. Nachdem sich mittlerweile der Schleier etwas gelichtet hat, soll im Folgenden der Versuch unternommen werden, einen Überblick über die Thematik unter Berücksichtigung der aktuellen Rsp zu bieten.
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