Das Problem der geplanten Obsoleszenz wird neuerdings vermehrt diskutiert. Der Verfasser behandelt die Frage aus dem Blickwinkel des Gewährleistungsrechts. Wenn eine Sache nicht berechtigten Haltbarkeitserwartungen entspricht, so fehlt es an einer "gewöhnlich vorausgesetzten" Eigenschaft. Problematisch ist allerdings die Frage der Gewährleistungsfrist, läuft diese doch nach der Rsp auch bei "verborgenen Mängeln" grundsätzlich bereits ab Übergabe. Der Gesetzgeber des GewRÄG hat den - mE überzeugenden - Versuchen der Lehre, namentlich von P. Bydlinski, hier wegen der typischerweise fehlenden Erkennbarkeit in Analogie zu Rechtsmängeln den Fristbeginn erst dann anzunehmen, wenn der Mangel offenbar wird, eine Absage erteilt (422 BlgNR 21. GP 20). Damit liegt der Ball wohl wieder beim Gesetzgeber. Auch bei den derzeit laufenden Verhandlungen über die Fernabsatzkauf-RL wird dieser Aspekt zu bedenken sein. Jedenfalls ein interessantes und anregendes Buch.
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