Nur wenige Monate nach Erscheinen der Grundlieferung dieses Kommentars ist es den Herausgebern dank tatkräftiger Mithilfe kompetenter Autoren gelungen, durch die Herausgabe vier zusätzlicher und die Ergänzung eines bestehenden Faszikels weitere wichtige Akzente zu setzen.
Unter den Einzelbeiträgen sticht die Kommentierung des § 3 ZaDiG 2018 hervor: Diese auf den ersten Blick wenig bedeutsam anmutende Gesetzesbestimmung definiert die vom gesamten oder von Teilen des ZaDiG 2018 ausgenommenen Entitäten oder Tätigkeiten und entpuppt sich bei näherem Hinsehen als wahre akademische Fundgrube, der sich Bibiane Kaufmann, Thomas Schneckenleitner und Georg Tuder auf nicht weniger als 103 Seiten ausführlich widmen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den zahlreichen Ausnahmetatbeständen des § 3 Abs 3 ZaDiG 2018, auf die die einzelnen Autoren mit großer Akribie eingehen. Unter diesen sind insb die Kommentierungen Tuders zu den aus praktischer Sicht höchst relevanten "begrenzten Netzen" nach Z 11 hervorzuheben, die allein etwa ein Viertel des gesamten Faszikels umfassen und daher zeigen, welche vielfältigen Rechtsprobleme mit diesem Tatbestand verbunden sind. Die Ausführungen des Verfassers belegen seine profunden Kenntnisse und langjährige Befassung mit der Materie und stellen daher eine entscheidende Hilfe für die Subsumtion einzelner praktischer Konstellationen dar. Auch das vom Autor herangezogene breite Literaturspektrum unterstreicht die hohe Bedeutung dieses juristischen Mikrokosmos.
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