Am 16. 6. wurde das ZaDiG vom Nationalrat, am 2. 7. 2009 vom Bundesrat beschlossen. Der neue rechtliche Rahmen für sämtliche Zahlungsdienste wurde am 15. 7. 2009 mit BGBl I 66/2009 kundgemacht und wird zum überwiegenden Teil am 1. 11. 2009 in Kraft treten.
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Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.