Bei schweren Verletzungen mit gravierenden Dauerfolgen verlieren die Schmerzengeldsätze von Hartl (Zak 2025/110, 70) an Aussagekraft. Bei der Bemessung steht hier ein Vergleich mit Schmerzengeldzusprüchen aus der Vergangenheit im Mittelpunkt. Der folgende Auszug aus der Zak-Schmerzengeldtabelle bietet einen Überblick über Zusprüche aus den letzten Jahren. Da beim Vergleich die seit der Vorentscheidung eingetretene Geldentwertung zu berücksichtigen ist (zB 2 Ob 218/17y = Zak 2018/335, 177), sind auch die mit dem VPI auf den aktuellen Geldwert valorisierten Beträge angeführt. Die vollständige Tabelle mit Zusprüchen seit dem Jahr 2000 ist unter https://www.lexisnexis.at/vie/rechner_360/Schmerzengeld.html abrufbar.
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