Aktuelles Gemeinschaftsrecht

Zehn Prinzipien für Aufsichtskollegien für Banken, Versicherungen bzw Finanzkonglomerate

Dr. Alexander Karpf,

Am 27. 1. 2009 haben der Ausschuss der Bankaufsichtsbehörden (CEBS) und der Ausschuss der Versicherungsaufsichtsbehörden (CEIOPS) die sog "10 Common Principles" zur Organisation und Aufgaben von Aufsichtskollegien verabschiedet.1Damit werden zum einen die Vorschläge des ECOFIN-Rats vom 4. 12. 20072 und vom 14. 5. 2008 zur Ausarbeitung von operationellen Leitlinien für die Gestaltung von Aufsichtskollegien durch die Stufe-3-Ausschüsse (CEBS, CEIOPS und CESR) umgesetzt. Zum anderen wird die in den neuen Beschlüssen der EU-Kommission zu den Stufe-3-Ausschüssen3 vorgesehene Rolle zur Stärkung der Funktionsweise von Aufsichtskollegien bereits aufgegriffen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2009/41

02.03.2009
Heft 2/2009
Autor/in
Alexander Karpf

Dr. Alexander Karpf, LL.M. (King’s College London), ist Mitarbeiter in der Corporate Affairs Division der OECD. Von 2003 bis 2005 war er als Legal Advisor im CESR-Sekretariat beschäftigt. Bisherige Publikationen behandelten insb das österreichische und EU-Wertpapierrecht, den Lamfalussy-Prozess und Corporate Governance-Themen.