Thema

Zeitliche Beschränkung des Anspruchs auf Vergütung der Barauslagen einer Verfahrenshelferin?

MMag. Joseph P. Moser

Im Jahr 2000 häuften sich bei einer Verteidigerin, die der Beschuldigten im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegeben worden war, Barauslagen iHv 860 ATS an. 18 Jahre später stellte sie beim zuständigen Landesgericht den Antrag, die Barauslagen gem § 393 Abs 2 StPO (bzw § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO) mit 62,50 € zu ersetzen.1 Auf den ersten Blick springt die Zeitspanne zwischen der Entrichtung der baren Auslagen durch die Verfahrenshilfeverteidigerin und der Geltendmachung bei Gericht ins Auge. Es ist zu klären, ob der Ersatzanspruch der Rechtsanwältin gegenüber dem Bund einer zeitlichen Begrenzung unterliegt. Eine Antwort auf diese Frage kann sowohl im straf- als auch im zivilgerichtlichen Verfahren von Bedeutung sein.2

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Artikel-Nr.
Zak 2018/237

02.05.2018
Heft 7/2018
Autor/in
Joseph Moser

MMag. Joseph P. Moser ist Universitätsassistent am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck.

Aktuelle Publikationen:
Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach der EuGVVO 2012 für Ansprüche aus Staatsanleihen, ÖJZ 2017, 897; Konferenz Crowdfunding & Crowdinvesting, ÖBA 2016, 906.