Zib/Russ/Lorenz haben es dankenswerter unter Beteiligung von A. Tipold (Universität Wien) unternommen, einen umfassenden Kommentar zum KMG (dessen Praxisrelevanz durch mehrere Entscheidungen des UVS Wien auf der einen Seite, der Zivilgerichte auf der anderen Seite jüngst neuerlich bestätigt wurde) vorzulegen.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.