Gesetzgebung

Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetz 2019

Stand: Regierungsvorlage 26. 3. 2019 (560 BlgNR 26. GP)

Beim Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetz 2019 (ZZRÄG 2019) handelt es sich um eine Sammelnovelle, die zahlreiche kleinere Anpassungen enthält. Hauptpunkte sind die Erweiterung des Erbhofbegriffs im Anerben- und Höferecht sowie Präzisierungen bei der elektronischen Abfrage von Exekutionsdaten und den Gerichtsgebühren. Die Änderungen treten größtenteils am 1. 6. 2019 in Kraft.

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Artikel-Nr.
Zak 2019/190

09.04.2019
Heft 6/2019