Gesetzgebung

Zivilverfahrens-Novelle 2023

Stand: BGBl I 2023/77

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde temporär die Möglichkeit geschaffen, Anhörungen, mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen in Zivilsachen unter bestimmten Voraussetzungen ohne physische Anwesenheit über technische Kommunikationsmittel zur Ton- und Bildübertragung durchzuführen (§ 3 1. COVID-19-JuBG). Diese Regelung ist nach mehreren Verlängerungen mit 30. 6. 2023 ausgelaufen.

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Artikel-Nr.
Zak 2023/402

24.07.2023
Heft 12/2023