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Zu Inhalt und Bedeutung des Rechtsbegriffs „Verwaltungsgesellschaft“ nach § 1a Abs 2 Z 1 iVm § 29 Abs 1 und 2 InvFG im Lichte des OGH Erk vom 4. 7. 2007

Dr. Rene Kreisl, LL.M.

Mit dem Erk des OGH vom 4. 7. 2007, 7 Ob 133/07w, liegt nunmehr erstmals höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Auslegung des Begriffs „Verwaltungsgesellschaft“ iSd § 1a Abs 2 Z 1 iVm § 29 Abs 1 und 2 InvFG vor. Demnach umfasst der Begriff jede Gesellschaft, die eine in Anlage C, Schema C zum InvFG genannte Tätigkeit für einen Kapitalanlagefonds erbringt. Der vorliegende Beitrag unterzieht diese Rechtsansicht einer kritischen Würdigung.

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Artikel-Nr.
ZFR 2007/100

14.12.2007
Heft 4/2007
Autor/in
Rene Kreisl

Dr. René Kreisl, MA, LL.M., MBA, ist Mitglied des Vorstands der Macquarie Investment Management Austria Kapitalanlage AG (Recht, Compliance und Risikomanagement) und Redaktionsmitglied der ZFR.
Er ist Fachvortragender und Autor zahlreicher Publikationen insb. im öffentlichen Wirtschafts- und Finanzmarktaufsichtsrecht.