In aller Kürze

Zug-um-Zug-Verpflichtung als geringfügiges Unterliegen

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Der erfolgreiche Zug-um-Zug-Einwand des Beklagten führt nach Auffassung des OLG Wien (11 R 98/19s) nur zu einem geringfügigen Unterliegen des Klägers, wenn die Prüfung dieses Einwandes keinen Verfahrensaufwand verursacht hat. Gem § 43 Abs 2 ZPO erhalte der Kläger daher dennoch vollen Kostenersatz.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2019/520

03.09.2019
Heft 15/2019