Thema

Zugang zum OGH bei Verfahrensmängeln: Versuch einer Klarstellung

Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M.

Zahlreiche Revisionen machen (vermeintliche) Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens geltend. Nach stRsp ist dies nicht möglich, wenn die zweite Instanz das Vorliegen eines Mangels verneint hat. Neuerdings wurde diese Auffassung jedoch von zwei prominenten Autoren aus dem Kreis des OGH selbst kritisiert. Grund genug, die Rechtslage nochmals zu untersuchen.

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Artikel-Nr.
Zak 2020/35

29.01.2020
Heft 2/2020
Autor/in
Georg Kodek

Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. (NWUSL), ist Senatspräsident des OGH und Univ.-Prof. an der WU Wien. Außerdem ist er als Vortragender im Rahmen der Richter- und Rechtspflegerausbildung sowie als Sachverständiger für Zivilgerichtliches Verfahrensrecht für den Europarat tätig. Daneben ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen aus dem Bereich des Zivil- und Zivilverfahrensrechts.

Publikationen (Auswahl):
Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsrecht4 (gemeinsam mit Czernich und Mayr 2015); Schwimann/Kodek, Praxiskommentar ABGB I und IV5 (2018), II und III5 (2020), V, VI und VII5 (2021); IX5 (2022); Kommentierung der Art 16 ff EuInsVO und des IIRG in Burgstaller/Neumayr, Internationales Zivilverfahrensrecht II (2003); Kurzkommentar FBG (gemeinsam mit G. Nowotny und Umfahrer 2005); Grundbuchsrecht² (2016); daneben Mitarbeit an zahlreichen Kommentaren, insb Deixler-Hübner, EO, und Fasching/Konecny, Zivilprozeßgesetze3 sowie zahlreiche Aufsätze.