Die Geltendmachung eines Anspruchs vor Gericht setzt voraus, dass es sich dabei um eine privatrechtliche Rechtssache handelt. Dieses Kriterium bereitet insb dann Probleme, wenn nachbarrechtliche Abwehransprüche (aufgrund von Immissionen) gegen einen Rechtsträger, der öffentliche Aufgaben (vor allem im Bereich der Daseinsvorsorge) erbringt, erhoben werden. Der folgende Beitrag skizziert kurz die dazu bestehende, zwischen öffentlichen und hoheitlichen Aufgaben unterscheidende Judikaturlinie.
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