Am 3. 7. 2012 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie 2002/92/EG über die Versicherungsvermittlung (IMD 2) vor.1 Durch MiFID II2 wurde diese Richtlinie um ein Kapitel über Versicherungsanlageprodukte ergänzt ("IMD 1.5").3 Am 26. 2. 2014 beschloss das Europäische Parlament einen abgeänderten Entwurf der IMD 2.4 Der Rat beschloss am 13. 5. 2014 einen Kompromissvorschlag für IMD 2.5 Die wichtigsten Diskussionspunkte im Trilog, die sich aus einer Synopse der drei Dokumente ergeben, seien hier im Überblick vorgestellt:6
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