Judikatur im Fokus

Zum Auszahlungsanspruch bei Kleinbetragssparbüchern

Fabian Liebel

Ein Beitrag zur Unterscheidung von materieller Berechtigung und formeller Legitimation aus Anlass von OGH 3 Ob 208/21s

Der Vorleger eines Kleinbetragssparbuchs hat einen Auszahlungsanspruch gegen das Kreditinstitut, wenn er entweder seine formelle Legitimation (durch Nennung des Losungswortes) oder seine materielle Berechtigung an der Sparurkunde nachweisen kann. In beiden Fällen besteht nicht nur ein Recht, sondern grds auch die Pflicht der Bank zur Auszahlung. Anderes gilt - wie der OGH in 3 Ob 208/21s1 bestätigte - wenn die Bank die fehlende materielle Berechtigung des Vorlegers beweisen kann. Dann darf (und muss) die Bank die Auszahlung an den Vorleger verweigern, selbst wenn dieser das korrekte Losungswort nennt.

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Artikel-Nr.
ZFR 2022/182

29.08.2022
Heft 8/2022
Autor/in
Fabian Liebel

Dr. Fabian Liebel, LL.M, (WU) ist Associate bei DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte und Lehrbeauftragter am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien.

(Wichtige) Publikationen:
Das zivilrechtliche Bankgeheimnis (2019); Kommentierung der §§ 983–1001 ABGB in Schwimann/Kodek, ABGB Praxiskommentar 5. Auflage (gemeinsam mit Stefan Perner); Die gesetzliche Stundung von Kreditraten nach dem 2. COVID-19-JustizbegleitG, ZFR 2020, 216 (gemeinsam mit Markus Kellner); Zum Auskunftsrecht des Gerichtskommissärs bei Kleinbetragssparbüchern. Anmerkung zu 6 Ob 13/21m und 2 Ob 101/20x, ÖBA 2021, 572; Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Vorliegen mehrerer Aufklärungspflichtverletzungen, ÖBA 2017, 403.