Abhandlungen

Zum Beginn der Entscheidungsfrist gemäß § 73 Abs 1 AVG bei Mängeln im Sinne von § 13 Abs 3 AVG

Martina Schlögl / Markus Zeinhofer

Dieser Beitrag setzt sich mit der Rechtsprechung des VwGH zur Frage auseinander, wann bei mangelhaften, aber verbesserungsfähigen Anträgen die Entscheidungsfrist gemäß § 73 Abs 1 AVG zu laufen beginnt.

I. Einleitung

II. Variante 1 - Beginn der Entscheidungsfrist ab Mangelfreiheit des Antrags

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZfV 2009/4

16.03.2009
Heft 1/2009
Autor/in
Markus Zeinhofer

Dr. Markus Zeinhofer ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz und staatlich geprüfter Instruktor für Sportklettern.

Martina Schlögl

Mag.a Dr.in Martina Schlögl ist Univ.Ass. am Institut für Staatsrecht und Politischen Wissenschaften der JKU Linz, Abteilung Öffentliches Unternehmensrecht, und forscht im Bereich des Staats- und Verwaltungshandelns, des Umweltrechts und der Schnittstelle Unionsrecht/nationales Recht.