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Zum Begriff "virtuelle Währung"

Oliver Völkel

Vor zwei Jahren waren die Begriffe Kryptowährung und virtuelle Währung in aller Munde. Heute spricht man von digitalen Assets und möchte damit zum Ausdruck bringen, dass es sich dabei nicht um Währungen handelt und man die Technologie nicht nur als Tauschmittel einsetzen kann. Mit RL 2018/843/EU zur Änderung der 4. GW-RL hat der europäische Gesetzgeber erstmals eine Legaldefinition für den Begriff der virtuellen Währung geschaffen, die sich bei näherer Betrachtung als durchaus aufschlussreich erweist. Auch in Österreich ist die Legaldefinition nun im innerstaatlichen Recht verankert. Dieser Beitrag beleuchtet die Facetten der Legaldefinition und zeigt, dass sich durchaus neue Erkenntnisse für den Rechtsanwender daraus gewinnen lassen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2019/149

23.07.2019
Heft 7/2019
Autor/in
Oliver Völkel

Dr. Oliver Völkel, LL.M. ist Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Recht der digitalen Assets und virtuellen Währungen. Zu seinen Mandanten zählen zahlreiche namhafte in- und ausländische Unternehmen und Banken. Oliver Völkel studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und an der Columbia Law School in New York. In der Vergangenheit war er unter anderem an der Universität Wien im Bereich Strafrecht tätig sowie in namhaften international ausgerichteten Wirtschaftskanzleien.