Thema

Zum Interzessionsbegriff des § 25c KSchG

Mag. Markus Kellner

Zugleich Anmerkungen zu OGH 1 Ob 31/09d = Zak 2009/335, 217

Nach stRsp des OGH ist derjenige, der bei Übernahme der Mithaftung (auch) eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt, kein Interzedent iSv § 25c KSchG. Nach einer aktuellen Entscheidung des ersten Senats liegt ein eigenes wirtschaftliches Interesse vor, wenn der Vater mit der Kreditvaluta (auch) den Unterhalt der mithaftenden Verwandten bestreitet. Der Beitrag untersucht beide Aussagen kritisch und schlägt einen abweichenden Interzessionsbegriff vor.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2009/320

23.06.2009
Heft 11/2009
Autor/in
Markus Kellner
RA Dr. Markus Kellner ist Partner der DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH in Wien, Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien und Herausgeber von Standardwerke des österreichischen Bankrechts („Österreichisches Bank-Archiv“ – ÖBA; Kellner/Oppitz/Riss [Hrsg], Bankvertragsrecht). Laufende Vorträge und Publikationen zum Zivil- und Zivilprozessrecht mit Schwerpunkt Bankrecht.