Thema

Zum Prozesskostenvorschuss im Rahmen des einstweiligen Unterhalts gem § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO

Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner

Zugleich eine Besprechung von 3 Ob 152/16y = Zak 2016/802, 435

Als Ausfluss der gesetzlichen Unterhaltspflicht wird von der stRsp im Rahmen des einstweiligen Unterhalts ein Prozesskostenvorschuss als "unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf" gewährt, um eine dem Unterhaltsberechtigten unmittelbar drohende besondere Prozessgefahr abzuwenden. Dieser steht dem Berechtigten jedoch mE nicht endgültig zu und kann entgegen 3 Ob 152/16y nur in jener Höhe zugesprochen werden, die nach objektiver Betrachtung zur Rechtsdurchsetzung bzw -verteidigung absolut erforderlich ist.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/793

12.12.2016
Heft 22/2016
Autor/in
Astrid Deixler-Hübner
Univ.-Prof- Dr. Astrid Deixler-Hübner lehrt an den Universitäten Wien und Krems. Ihre Lehr- und Forschungsschwerpunkte gelten dem Zivilverfahrensrecht und dem Familienrecht. Sie ist (Mit-)Herausgeberin von Kommentaren und Sammelbänden und Verfasserin zahlreicher anderer Publikationen zum Zivilverfahrens- und Familienrecht, anerkannte Vortragende im In- und Ausland und wurde bei Gesetzesänderungen bereits mehrfach als beratende Expertin beigezogen.