Thema

Zum Reiserücktritt wegen COVID-19

Assoz. Prof. Mag. Dr. Thomas Schoditsch

Der Beitrag geht der Frage nach, ob Reisende nach Ausbruch von COVID-19 ("Coronavirus") von einer bereits gebuchten Reise kostenfrei zurücktreten können. Er erläutert, unter welchen Voraussetzungen Individual- sowie Pauschalreisenden ein entsprechendes Rücktrittsrecht zusteht.

Seit Anfang 2020 verbreitet das - bis dahin unbekannte - Virus SARS-CoV-2 (im Folgenden: "Coronavirus") die neuartige Atemwegserkrankung COVID-19 über den Globus. Kennzeichen dieses Coronavirus ist, dass es hinsichtlich seiner Übertragung äußerst aggressiv und besonders für die Risikogruppe älterer Personen sowie Personen mit Vorerkrankungen potenziell letal ist.1 Angesichts der Entwicklung einer weltweiten Verbreitung wurde diese Erkrankung mit 11. 3. 2020 von der WHO offiziell als Pandemie klassifiziert.2 Kurz nach diesem Zeitpunkt beschlossen Österreich sowie beinahe sämtliche europäische Länder weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens, darunter auch die Schließung der Grenzen zu Nachbarländern.

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Artikel-Nr.
Zak 2020/191

08.04.2020
Heft 6/2020
Autor/in
Thomas Schoditsch

Az. Prof. Dr. Thomas Schoditsch lehrt am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen der KFU Graz und war zuvor als Richter und Legist tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Schuld- und Sachenrecht, Konsumentenschutz- sowie Familienrecht.

Publikationen (Auswahl):
§§ 1–42 KSchG in KBB, 6. Aufl. (2020; gemeinsam mit Kathrein); §§ 1363–1367 ABGB in Klang³ (2021); Lehrbuch Familienrecht, 7. Aufl. (2021; gemeinsam mit Kerschner und Sagerer-Foric); Der Händlerregress nach § 933b ABGB, in P. Bydlinski, Das neue Gewährleistungsrecht (2022) 153.