Thema

Zum Rücktritt von Immobiliengeschäften nach virtuellen Besichtigungen

RA Mag. Dr. Lukas Gottardis / RAA Mag. Dr. Mario Kathrein, LL.M., LL.B.

Heutzutage wird potenziellen Immobilieninteressenten bereits vor der Besichtigung der Liegenschaft vor Ort auf unterschiedliche Art eine Fülle an Informationen präsentiert. Dabei nehmen virtuelle Besichtigungen einen zentralen Stellenwert ein. Sie reichen von einfachen Lichtbildern über Videoaufnahmen der Liegenschaft bis hin zu "Live-Besichtigungen" via Videocall, 3D-Rundgängen oder jüngst gar Besichtigungsmöglichkeiten via Virtual Reality. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwiefern derartige virtuelle Besichtigungen aus rechtlicher Sicht mit einer tatsächlichen, physischen Liegenschaftsbesichtigung gleichzusetzen sind. Es gilt daher zu erörtern, inwiefern eine virtuelle Besichtigung der Liegenschaft bereits eine erste Besichtigung iSd § 30a Abs 1 KSchG darstellt. Nach § 30a KSchG kann ein Verbraucher unter gewissen Voraussetzungen von einem Immobilienkaufvertrag zurücktreten, wenn er eine Vertragserklärung am selben Tag abgegeben hat, an dem er das Vertragsobjekt das erste Mal besichtigt hat. IdZ ist der Fokus neben dem Immobilienvertrag auch auf den Maklervertrag und die Bestimmungen des FAGG zu legen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2023/400

24.07.2023
Heft 12/2023
Autor/in
Lukas Gottardis

Mag. Dr. Lukas Gottardis ist Rechtsanwalt in Innsbruck, daneben Tätigkeit als Lektor der Universität Innsbruck und des WIFI Tirol. Er lehrte mehrere Jahre am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck und war Leiter des Universitätskurses „IT-Recht und Digitalisierung“. Er ist Autor mehrerer Monografien sowie Kommentierungen und Aufsätze in den Rechtsbereichen Zivil- sowie Wohn- und Immobilienrecht.

Mario Kathrein

Mag. Dr. Mario Kathrein, LL.M., LL.B., ist Rechtsanwaltsanwärter bei CHG Czernich Haidlen Gast & Partner Rechtsanwälte GmbH in Innsbruck. Einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte stellt das Liegenschaftsrecht dar. Daneben laufende Vortragstätigkeit im wirtschaftlichen und rechtlichen Bereich.