Thema

Zum Schutz vor Verschwendung durch das Privatrecht

Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch / Univ.-Ass. Mag. Marco Georg Scharmer, B.A.

In dem vom OGH zu 2 Ob 38/17b 1 entschiedenen Verfahren begehrte ein etwa 70-jähriger, alleinstehender Mann von seinem Netzbetreiber die Rückzahlung von Mehrwertgebühren iHv € 172.550,44 sA; diese Gebühren wurden vom klagenden Pensionisten in einem Zeitraum von weniger als 1 ½ Jahren verursacht. Der - seit dem Ableben seiner Mutter stark vereinsamte - Mann brachte dabei ua vor, "zur Finanzierung seiner krankhaften Leidenschaft sukzessive seine gesamten Ersparnisse investiert zu haben und trotz des drohenden Ruins nicht in der Lage gewesen zu sein, weitere Mehrwertanrufe zu unterlassen; die Anrufe seien zwanghaft erfolgt". Im Ergebnis hob der OGH die Urteile der Vorinstanzen auf und verwies die Rs zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurück, weil Feststellungen zur Geschäfts(un)fähigkeit des Pensionisten fehlten.2

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Artikel-Nr.
Zak 2018/587

26.09.2018
Heft 16/2018
Autor/in
Andreas Vonkilch

Dr. Andreas Vonkilch ist Univ.-Prof. am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Rund 200 Publikationen zum gesamten Zivilrecht, dem Verbraucherrecht, dem Recht der Finanzdienstleistungen und dem Immobilienrecht.

Marco Scharmer

Univ.-Ass. (post doc) Dr. Marco Scharmer, B.A. ist Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck und Redaktionsmitglied der Zeitschrift für Finanzmarktrecht (ZFR) sowie der wohnrechtlichen blätter (wobl). Seine Forschungsschwerpunkte liegen insbesondere im allgemeinen Zivilrecht, im Bau(vertrags)recht sowie im Wohn- und Immobilienrecht.