Ein jüngst in der Zak erschienener Beitrag befasst sich mit der für die Bauwerkvertragspraxis wichtigen Frage des Zusammenspiels der Rücktrittserklärungen nach § 918 ABGB und § 1170b ABGB. Das dogmatische Zusammenspiel dieser Tatbestände bedarf neuerlicher Reflexion.
Philipp Szelinger setzte sich in seinem Beitrag1 mit der eingangs erwähnten Frage des Zusammenspiels der Rücktrittserklärungen nach § 918 ABGB einerseits und § 1170b ABGB andererseits auseinander. Da dieser - für die Bauwerkvertragspraxis in der Tat durchaus relevante - Themenbereich in der österreichischen Rsp und Lit, soweit ersichtlich, bislang noch nicht erörtert wurde, ist es überaus erfreulich, dass nunmehr erstmals der Versuch seiner dogmatischen Ausleuchtung unternommen wurde. Dies umso mehr, als es sich bei den fraglichen Rücktritten, insb angesichts der damit für die Gegenpartei jeweils verbunden Rechtsfolgen,2 um durchaus "scharfe Schwerter" handelt, die die Rechtsordnung den Kontrahenten eines Bauwerkvertrags in die Hand gibt. Werden diese Schwerter nun tatsächlich gekreuzt, fühlt man sich unweigerlich an eine - zu einer Frage des Grundbuchrechts seinerzeit von Spielbüchler3 entwickelte - Metapher erinnert: Die Tarantel trifft auf die Viper.
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