Beiträge

Zum vorläufigen Rechtsschutz nach § 22 Abs 2 FMABG vor dem BVwG gegen Beschwerdevorentscheidungen der FMA

Mag. Rainer Wolfbauer

Das BVwG hat in zwei jüngst ergangenen Beschlüssen1 infolge zweier (inhaltlich im Wesentlichen gleichlautender) Beschwerdevorentscheidungen der FMA den Vorlageanträgen der jeweils betroffenen antragstellenden Kreditinstitute gem § 22 Abs 2 FMABG aufschiebende Wirkung (aW) zuerkannt. Die - nach Ansicht des Verfassers zutreffenden - Entscheidungen des BVwG sind aus den im folgenden Beitrag dargestellten Gründen bemerkenswert und es wert, ein wenig detaillierter analysiert zu werden.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2015/77

21.04.2015
Heft 4/2015
Autor/in
Rainer Wolfbauer

Mag. Rainer Wolfbauer ist als Leiter Recht, AML und Compliance bei der SIGMA Investment AG sowie bei der FAME Investment AG tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen seit vielen Jahren ua in den Bereichen Bankrecht, Compliance und Revision. Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit übte er bei mehreren Banken und Finanzdienstleistern beratend die Funktion eines Compliance-Verantwortlichen aus. Bis 2001 leitete er die Rechts- und Verfahrensabteilung der Bundeswertpapieraufsicht (BWA, Vorgängerbehörde der FMA). Zahlreiche Publikationen im Kapitalmarktbereich mit Schwerpunkt öffentliches Aufsichtsrecht, seit 2014 ständiger Mitarbeiter, seit 2017 Mitherausgeber der ZFR. Herausgeber eines Kommentars zum PfandBG (gemeinsam mit Florian Heindler).