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Zur Aliquotierung der Abwehrkosten in der Berufshaftpflichtversicherung - zugleich eine Besprechung von OGH 7 Ob 60/13v

Dr. Hermann Wilhelmer

Mit der zu 7 Ob 60/13v ergangenen Entscheidung hat sich der OGH zur strittigen Frage der Aliquotierung der Abwehrkosten bei unberechtigten Haftpflichtansprüchen in der Berufshaftpflichtversicherung geäußert. Er hatte einen von einem Wirtschaftstreuhänder geführten Deckungsstreit zur Abwehrkostendeckung zu entscheiden, der an der Schnittstelle von individueller Grundversicherung des Klägers sowie der Excedenten-Haftpflichtversicherung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ("KWT") angesiedelt war. Der Beitrag zeigt auf, dass die Begründungen des OGH nicht überzeugen. Die in den AVB der Berufshaftpflichtversicherung der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe enthaltenen Aliquotierungsklauseln ("AK") sind sachlich gerechtfertigt und gehen insb mit den Vorgaben der Pflichtversicherung konform.

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Artikel-Nr.
ZFR 2015/29

18.02.2015
Heft 2/2015
Autor/in
Hermann Wilhelmer

Dr. Hermann Wilhelmer ist Haftpflicht- und Versicherungsspezialist für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe und Geschäftsführer der von Lauff und Bolz Versicherungsmakler GmbH.

Publikationen:
Zur Aliquotierung der Abwehrkosten in der Berufshaftpflichtversicherung – zugleich eine Besprechung von OGH 7 Ob 60/13v, in ZFR 2015, 53; ders, Die Serienschadenklausel in der Berufshaftpflichtversicherung – zugleich eine Besprechung von OGH 7 Ob 70/14s, ZFR 2015, 253; Wilhelmer/Wagner/Wolfbauer, Kein Entgeltcharakter der gesellschaftsfinanzierten D&O-Prämie, ZFR 7/2016, 315.