Überlegungen anlässlich OGH 2. 2. 2021, 6 Ob 177/20b
Die Veröffentlichung höchstgerichtlicher Entscheidungen ist für das Funktionieren des Rechtsstaats essenziell. Gleichzeitig muss dabei aber auch die Privatsphäre der Parteien beachtet werden. Dies soll durch die Anonymisierung des Personenbezugs erfolgen. Ob darauf ein Anspruch besteht und wie es sich mit der Anonymisierungsreichweite verhält, soll in diesem Beitrag untersucht werden.
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