Aus Anlass von 10 Ob 12/13g = Zak 2013/648, 355
Der OGH nahm in 10 Ob 12/13g in einem Fall aus dem Kraftfahrrecht - erstmals - zur Frage Stellung, ob die in Verweisungsvorschriften enthaltenen Begriffe "Eigenberechtigung", "Handlungsfähigkeit" oder "Geschäftsfähigkeit" bei Bestehen einer Sachwalterschaft "wirkungskreisorientiert" zu interpretieren sind.
Der Gesetzgeber verwendet ua bei der Regelung der Voraussetzungen für die Ausübung von Berufen oder Funktionen, des Abschlusses eines Adoptionsvertrags oder der Handlungsfähigkeit in Abstammungsangelegenheiten Begriffe wie Eigenberechtigung, Handlungsfähigkeit oder Geschäftsfähigkeit. War es im Geltungsbereich der früheren Entmündigungsordnung klar, dass jene Menschen, die voll oder beschränkt entmündigt sind, weder eigenberechtigt noch (voll) handlungs- oder geschäftsfähig sind, war es ab dem Inkrafttreten des Sachwalterrechts mit 1. 7. 1984 heftig umstritten, ob sich diese Begriffe am Wirkungskreis des Sachwalters orientieren oder nicht.
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