Thema

Zur Auslegung der Begriffe "Eigenberechtigung", "Handlungsfähigkeit" und "Geschäftsfähigkeit"

Dr. Hans Peter Zierl

Aus Anlass von 10 Ob 12/13g = Zak 2013/648, 355

Der OGH nahm in 10 Ob 12/13g in einem Fall aus dem Kraftfahrrecht - erstmals - zur Frage Stellung, ob die in Verweisungsvorschriften enthaltenen Begriffe "Eigenberechtigung", "Handlungsfähigkeit" oder "Geschäftsfähigkeit" bei Bestehen einer Sachwalterschaft "wirkungskreisorientiert" zu interpretieren sind.

Der Gesetzgeber verwendet ua bei der Regelung der Voraussetzungen für die Ausübung von Berufen oder Funktionen, des Abschlusses eines Adoptionsvertrags oder der Handlungsfähigkeit in Abstammungsangelegenheiten Begriffe wie Eigenberechtigung, Handlungsfähigkeit oder Geschäftsfähigkeit. War es im Geltungsbereich der früheren Entmündigungsordnung klar, dass jene Menschen, die voll oder beschränkt entmündigt sind, weder eigenberechtigt noch (voll) handlungs- oder geschäftsfähig sind, war es ab dem Inkrafttreten des Sachwalterrechts mit 1. 7. 1984 heftig umstritten, ob sich diese Begriffe am Wirkungskreis des Sachwalters orientieren oder nicht.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2014/37

28.01.2014
Heft 2/2014
Autor/in
Hans Peter Zierl

Bezirkshauptmann a. D. Hofrat Dr. Hans Peter Zierl beschäftigt sich seit fast vier Jahrzehnten mit dem Sachwalter- und Entmündigungsrecht, besonders mit den über das Zivilrecht hinausgehenden Auswirkungen auf das öffentliche Recht. Als früherer Obmann des Sozialhilfeverbandes Freistadt war er unter anderem mit Fragen der Sachwalterschaft und des Heimrechts konfrontiert. Er ist Mitglied der Redaktion der ÖZPR.

Publikationen:
Zierl/Schweighofer/Wimberger, Erwachsenenschutzrecht² (2018).