Thema

Zur Auslegung des Begriffs "reale Verknüpfung" iSd Rsp des EuGH zu Art 31 EuGVVO

Ass.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber

Zu 4 Ob 2/12s = Zak 2012/533, 279

Der OGH hatte in der Entscheidung 4 Ob 2/12s die Frage zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen ein Staat im Anwendungsbereich der EuGVVO für die Erlassung einstweiliger Maßnahmen international zuständig ist; insb musste das Vorliegen des vom EuGH in der Rs Van Uden/Deco-Line (C-391/95, Slg 1998, I-7091) entwickelten Kriteriums der realen Verknüpfung zwischen dem Gegenstand der beantragten Maßnahme und der gebietsbezogenen Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats geprüft werden. Im folgenden Beitrag soll die Entscheidung des OGH dargestellt und untersucht werden.

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Artikel-Nr.
Zak 2012/510

07.08.2012
Heft 14/2012
Autor/in
Thomas Garber

Mag. Dr. Thomas Garber ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im österreichischen, europäischen und internationalen Zivilverfahrensrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht einschließlich Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.