Beiträge

Zur Bedeutung institutsbezogener Sicherungssysteme

MMag. Dr. Thomas Stern

Das Modell des institutsbezogenen Sicherungssystems ("IPS" - Institutional Protection Schemes") wird im Zuge der Umsetzung von Basel III aufsichtsrechtlich immer bedeutender. Der europäische Gesetzgeber hat dieses System, das die Solvenz und Liquidität seiner Teilnehmerinstitute jederzeit sicherstellen soll, in einer Vielzahl von Normen der CRR und CRD IV den traditionellen Bankengruppen gleichgestellt. Der vorliegende Beitrag erläutert sowohl Wesen und Struktur solcher Zusammenschlüsse, als auch die aufsichtsrechtlichen Auswirkungen bei Bewilligung dieses Konstrukts.2

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2013/121

12.08.2013
Heft 5/2013
Autor/in
Thomas Stern

Priv.-Doz. Dr. Thomas Stern MBA LL.M. arbeitet als Legal Counsel in der Rechtsanwaltskanzlei Bergt & Partner AG (Vaduz). Davor leitete er die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Er lehrt an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen, darunter die Universität Liechtenstein und die Universität Salzburg. Daneben ist er Mitherausgeber der Fachzeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung (Berlin). Seine Forschungsbilanz umfasst ca. 100 Fachpublikation und Gesetzeskommentierungen. Tätigkeitsschwerpunkte: Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.