Thema

Zur Bereinigung von Irrtümern über die Rechtzeitigkeit des Rekurses im Außerstreitverfahren

Mag. Andreas Geroldinger

Jüngere Entscheidungen zum AußStrG offenbaren ein Rechtsschutzdefizit: Wiederholt scheiterte ein Rekurs daran, dass seine Rechtzeitigkeit durch das Rekursgericht unrichtig beurteilt wurde. Teilweise bestand keine Möglichkeit mehr, den Fehler zu korrigieren. Dieser Beitrag widmet sich der Frage, ob (und wenn ja, wie) derartige Zurückweisungen bekämpft werden können.

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Artikel-Nr.
Zak 2009/321

23.06.2009
Heft 11/2009
Autor/in
Andreas Geroldinger

Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger ist Vorstand des Instituts für Zivilrecht sowie des Instituts für Anwaltsrecht an der JKU Linz. Zuvor war er Rechtsanwaltsanwärter, Assistent am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Obersten Gerichtshof.

Er ist Schriftleiter der Juristischen Blätter, Mitherausgeber eines Kommentars zum Internationalen Zivilverfahrensrecht und des von Rummel begründeten Kommentars zum ABGB.