Anmerkungen zu OGH 27. 11. 2019, 6 Ob 217/19h
1. Die aktuelle E des OGH zu 6 Ob 217/19h1 bringt einige Klarstellungen zum Verständnis von Art 82 DSGVO, ist aber insgesamt wenig überraschend und steht im Einklang mit deutscher (untergerichtlicher)2 Judikatur und bisheriger Rsp des OGH.
Der Kläger macht einen Anspruch auf Schadenersatz deswegen geltend, weil ihm aufgrund eines rechtswidrigen Eintrags in einer Bonitätsdatei ein Kredit, der mündlich bereits zugesagt gewesen sei, dann nicht gewährt wurde. Deshalb sei es erforderlich geworden, einen Kredit zu höheren Kosten aufzuneh-
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