Der vorliegende Beitrag widmet sich der Fragestellung, mit welchem Zeitpunkt, für wen und in welchem Umfang Aufhebungs- und Zurückverweisungsbeschlüsse des Verwaltungsgerichts in einem fortgesetzten (Rechtsmittel-)Verfahren Bindungswirkung entfalten. Bleibt ein Kassationsbeschluss des Verwaltungsgerichtes unangefochten, so bindet diese Entscheidung in einem Folgeverfahren die belangte Behörde, das Verwaltungsgericht selbst sowie die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts. Dadurch ergeben sich vielzählige rechtliche Problemstellungen, die nicht bloß rechtstheoretischer Natur sind, sondern enorme praktische Relevanz haben.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.