Judikatur im Fokus

Zur Disposition zeitlich begrenzt gedeckter Einlagen nach § 12 ESAEG

Thomas Stern

Anmerkungen zu OGH 6. 10. 2022, 1 Ob 241/21d

"Temporary high balances" werden durch die EinlagensicherungsRL1 besonders geschützt. Identifikation und Interpretation dieser Einlagen stellen die Sicherungssysteme seit Jahren vor Herausforderungen, nicht zuletzt aufgrund der Häufung unbestimmter Rechtsbegriffe und der unterschiedlichen nationalen Ausgestaltungen dieser Privilegierung. Nun hat der OGH erstmals zu den "zeitlich begrenzt gedeckten Einlagen" nach § 12 ESAEG2 geurteilt und dabei einen sehr weiten Anwendungsbereich des Privilegs zugrunde gelegt.

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Artikel-Nr.
ZFR 2023/30

23.02.2023
Heft 2/2023
Autor/in
Thomas Stern

Priv.-Doz. Dr. Thomas Stern MBA LL.M. arbeitet als Legal Counsel in der Rechtsanwaltskanzlei Bergt & Partner AG (Vaduz). Davor leitete er die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Er lehrt an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen, darunter die Universität Liechtenstein und die Universität Salzburg. Daneben ist er Mitherausgeber der Fachzeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung (Berlin). Seine Forschungsbilanz umfasst ca. 100 Fachpublikation und Gesetzeskommentierungen. Tätigkeitsschwerpunkte: Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.