Thema

Zur Dritthaftung von Sachverständigen bei Verletzung objektiv-rechtlicher Pflichten und zu ihrer (angeblichen) Subsidiarität

Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch / Univ.-Ass. Mag. Marco Scharmer, B.A.

Zugleich eine Besprechung von 7 Ob 38/17i = Zak 2018/178, 96

In 7 Ob 38/17i = Zak 2018/178, 96 hatte sich der OGH (abermals) mit der Frage der Dritthaftung eines Sachverständigen zu beschäftigen. Im konkreten, noch auf Basis der Rechtslage vor dem EAVG 2012 zu entscheidenden Fall1 begehrte der Erwerber eines Einfamilienhauses ua vom Ersteller des dem Kauf zugrunde gelegten, jedoch falschen Energieausweises2 aus dem Titel des Schadenersatzes Geldersatz für jene Wertminderung, die mit dem Zurückbleiben der tatsächlichen thermisch-energetischen Eigenschaften des Gebäudes hinter den vom Energieausweis verheißenen verbunden war. Im Ergebnis verneinte der 7. Senat einen derartigen Anspruch des Erwerbers gegen den Energieausweis-Ersteller, und zwar deshalb, weil Ersterem ohnedies ein deckungsgleicher vertraglicher Preisminderungsanspruch gegen die Veräußerer zustünde.

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Artikel-Nr.
Zak 2018/317

06.06.2018
Heft 9/2018
Autor/in
Andreas Vonkilch

Dr. Andreas Vonkilch ist Univ.-Prof. am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Rund 200 Publikationen zum gesamten Zivilrecht, dem Verbraucherrecht, dem Recht der Finanzdienstleistungen und dem Immobilienrecht.

Marco Scharmer

Univ.-Ass. (post doc) Dr. Marco Scharmer, B.A. ist Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck und Redaktionsmitglied der Zeitschrift für Finanzmarktrecht (ZFR) sowie der wohnrechtlichen blätter (wobl). Seine Forschungsschwerpunkte liegen insbesondere im allgemeinen Zivilrecht, im Bau(vertrags)recht sowie im Wohn- und Immobilienrecht.