Eine Besprechung von 1 Ob 208/17w = Zak 2018/408, 219
In 1 Ob 208/17w setzt sich der OGH erstmals mit der Frage auseinander, wie Zug um Zug zu erfüllende Anlegeransprüche in einem Insolvenzverfahren geltend zu machen sind. In weitestgehender Übernahme der Rsp des deutschen BGH hält der 1. Senat eine Anmeldung als unbedingte Forderung gem § 14 Abs 1 IO für angebracht, wobei der Wert der "Zug-um-Zug-Einschränkung" zu schätzen und gegebenenfalls vom Schadenersatzbetrag abzuziehen sei. In den E 4 Ob 57/18p und 9 Ob 81/17b wird diese Sichtweise nunmehr (unter Wiedergabe der Begründung der E 1 Ob 208/17w) bestätigt. Diese aus insolvenzrechtlicher Perspektive problematische Rechtsauffassung wird im folgenden Beitrag hinterfragt.
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