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Zur "HTM-Bewertung" von Schuldverschreibungen durch Betriebliche Vorsorgekassen nach der Novelle BGBl I 2009/152

Dr. Rene Kreisl, LL.M.

Durch die Novelle BGBl I 2009/152 werden ua die Bewertungsvorschriften für Betriebliche Vorsorgekassen ("BV-Kassen") ab 31. 12. 2009 geändert. Fortan sind bestimmte Schuldverschreibungen, die - aufgrund einer entsprechenden Widmung - dazu bestimmt sind, bis zur Endfälligkeit gehalten zu werden, nicht zu ihren Marktwerten, sondern mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bzw ihren fortgeführten Tageswerten zum Zeitpunkt der Widmung zu bewerten ("Held-to-Maturity-" bzw "HTM-Bewertung"). Der vorliegende Beitrag stellt das neue Bewertungsregime im Überblick dar.

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Artikel-Nr.
ZFR 2010/65

04.06.2010
Heft 3/2010
Autor/in
Rene Kreisl

Dr. Rene Kreisl, MA, LL.M., MBA, ist Mitglied des Vorstands der Macquarie Investment Management Austria Kapitalanlage AG (Recht, Compliance und Risikomanagement) und Redaktionsmitglied der ZFR.

Publikationen (Auswahl):
Kommentierung der §§ 18 bis 21, 39 bis 45, 128 und 189 bis 194 (gemeinsam mit N. Raschauer) in Macher et al (Hrsg.), InvFG Kommentar (2. Auflage, Wien 2013) und §§ 7 bis 20 in Gruber (Hrsg.), BörseG 2018 (Wien 2020).