In 8 Ob 141/12m = Zak 2013/565, 306 qualifiziert der OGH die Immobilienertragsteuer in der Insolvenz des Steuerpflichtigen als allgemeine Masseforderung. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die insolvenzrechtliche Einordnung von Steuerforderungen und analysiert die aktuelle Entscheidung vor dem Hintergrund der bisher entwickelten Systematik.
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