Zur Kontrolle der Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen sieht das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (RL-KG)1 eine zweistufig organisierte Prüfung vor. Dabei wird die privatrechtlich organisierte OePR als Prüfstelle und die FMA als Kontrollbehörde tätig. Die Bestimmungen über das Verhältnis der OePR zur FMA im RL-KG haben zu Auslegungsschwierigkeiten sowie zu Problemen beim Vollzug des RL-KG geführt.2 Insb haben FMA und OePR unterschiedliche Rechtsauffassungen hinsichtlich der Kooperationsverpflichtung der OePR sowie der Kontrollbefugnis der FMA. Vor diesem Hintergrund analysiert der vorliegende Beitrag die Abgrenzung der Zuständigkeiten von Prüfstelle und FMA, wobei im Besonderen auf die Reichweite und Durchsetzbarkeit des Auskunftsrechts der FMA gegenüber der OePR einzugehen sein wird.
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