Beiträge

Zur Klärung des Verhältnisses der OePR zur FMA im RL-KG

Univ.-Prof. DDr. Michael Potacs / Univ.-Ass. Mag. Johannes Dopsch / Univ.-Ass. Dr. Claudia Wutscher, BA

Zur Kontrolle der Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen sieht das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (RL-KG)1 eine zweistufig organisierte Prüfung vor. Dabei wird die privatrechtlich organisierte OePR als Prüfstelle und die FMA als Kontrollbehörde tätig. Die Bestimmungen über das Verhältnis der OePR zur FMA im RL-KG haben zu Auslegungsschwierigkeiten sowie zu Problemen beim Vollzug des RL-KG geführt.2 Insb haben FMA und OePR unterschiedliche Rechtsauffassungen hinsichtlich der Kooperationsverpflichtung der OePR sowie der Kontrollbefugnis der FMA. Vor diesem Hintergrund analysiert der vorliegende Beitrag die Abgrenzung der Zuständigkeiten von Prüfstelle und FMA, wobei im Besonderen auf die Reichweite und Durchsetzbarkeit des Auskunftsrechts der FMA gegenüber der OePR einzugehen sein wird.

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Artikel-Nr.
ZFR 2015/162

15.07.2015
Heft 7/2015
Autor/in
Michael Potacs

Univ.-Prof. DDr. Michael Potacs ist Universitätsprofessor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien mit dem Schwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht.

Johannes Dopsch
Mag. Johannes Dopsch ist Universitätsassistent am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien. Sein Forschungsschwerpunkt ist das Verhältnis zwischen EU-Recht und staatlichem Recht.


Publikationen:EU-Law Infringements in Austria: Constitutional Review Restricted. Case Note on Austrian Constitutional Court Judgement of 28.6.1997, B 877/96, Vienna Journal on International Constitutional Law 2013, 73-78.


Claudia Wutscher

Ass.-Prof. Dr. Claudia Wutscher, BA
Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht
Wirtschaftsuniversität Wien