Judikatur im Fokus

Zur Kreditwürdigkeit von Solidarschuldnern

Daniel Tamerl

Wird den Bonitätsanforderungen des § 7 VKrG entsprochen, wenn Mitkreditnehmer nur gemeinsam zur Rückzahlung des Kredits in der Lage sind?

Kredite werden häufig gemeinsam aufgenommen, etwa von Lebensgefährten, Ehegatten oder eingetragenen Partnern. Verpflichten sich Mitkreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber zur gemeinschaftlichen Rückzahlung, begründen sie ein Solidarschuldverhältnis iSd § 891 ABGB. Die Frage, nach welchen Maßstäben die Prüfung der Kreditwürdigkeit iSd § 7 VKrG in diesen Fällen zu erfolgen hat, wird in der Lit uneinheitlich beantwortet. Die E 6 Ob 80/21i1 schafft dazu nun Klarheit. Wie diese E zu bewerten ist, wird im folgenden Beitrag erörtert.

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Artikel-Nr.
ZFR 2021/262

20.12.2021
Heft 12/2021
Autor/in
Daniel Tamerl

Dr. Daniel Tamerl ist Rechtsanwalt und Partner bei CHG Czernich Rechtsanwälte in Innsbruck und Wien. Er leitet die Praxisgruppe Banking & Finance. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vertrags-, Banken- und Immobilienrecht. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zum privaten Wirtschaftsrecht.