Thema

Zur Novelle der Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem GesbR-Reformgesetz

Dr. Michael Slezak, LL.B.

Nachdem seit November 2010 an einer Reform gearbeitet und im Jahr 2012 ein ministerieller Diskussionsentwurf breit diskutiert wurde (dazu ausführlich im Sonderheft GES 2012/1), wurde es still um die Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR). So mancher vermutete, der Entwurf sei in einer Schublade des Justizministeriums in Vergessenheit geraten. Zuletzt wurde das Reformvorhaben jedoch wieder aufgegriffen. Am 1. 1. 2015 wird das GesbR-Reformgesetz in Kraft treten. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.

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Artikel-Nr.
Zak 2014/774

25.11.2014
Heft 21/2014
Autor/in
Michael Slezak

Dr. Michael Slezak, LL.B. war Projektmitarbeiter am Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht der Johannes Kepler Universität Linz und ist derzeit Rechtspraktikant am Landesgericht Linz. Daneben ist er Autor einiger Publikationen, insb zum Gesellschafts- und Arbeitsrecht.

Publikationen (Auswahl):

Kommentierung der §§ 1175-1216 ABGB in Schwimann/Kodek (Hrsg), ABGB V4 (erscheint ca im November 2014, gemeinsam mit Jabornegg und Resch); Koppelungsklauseln in Vorstandsverträgen (2014); GesbR Praxiskommentar (2012, gemeinsam mit Jabornegg und Resch); Grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung und Sozial- und Weiterbildungsfonds nach der AÜG-Novelle 2012, in Resch, Neuerungen bei der Arbeitskräfteüberlassung (2014) 145; Änderungen im BMSVG durch das Pensionsfonds-Überleitungsgesetz, ZFR 2013/64, 122.