Judikatur im Fokus

Zur präzisen Information und zum Journalistenprivileg gemäß MAR

Sebastian Sieder / Gernot Wilfling

Gleichzeitig eine Besprechung von EuGH C-302/20

Ein ganz zentraler Begriff der MAR ist jener der Insiderinformation. Eine solche liegt bekanntlich vor, wenn vier Kriterien erfüllt sind: (i) Es handelt sich um eine präzise Information; (ii) diese Information ist nicht öffentlich bekannt; (iii) sie betrifft direkt oder indirekt ein oder mehrere Finanzinstrumente oder deren Emittenten und (iv) sie wäre, wenn sie öffentlich bekannt würde, aus Sicht eines verständigen Anlegers geeignet, den Kurs dieser Finanzinstrumente oder den Kurs sich darauf beziehender derivativer Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen (Kursrelevanz). Von diesen vier Kriterien verursachen in der Praxis zwei häufig Auslegungsschwierigkeiten: Neben der hier nicht weiter behandelten Kursrelevanz ruft vor allem die "präzise Information" oft Probleme hervor.1

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Artikel-Nr.
ZFR 2022/132

30.06.2022
Heft 6/2022
Autor/in
Sebastian Sieder

Dr. Sebastian Sieder ist Associate bei Müller Partner Rechtsanwälte im Bereich Kapitalmarktrecht. Er publiziert regelmäßig zum Kapitalmarktrecht. So etwa Aktuelles Insiderrecht aus dem Jahr 2016, wo er sich monografisch mit der EuGH-Judikatur zum Insiderrecht auseinandergesetzt hat.

Gernot Wilfling

RA Mag. Gernot Wilfling ist Partner bei Müller Partner Rechtsanwälte. Er berät unter anderem im Kapitalmarkt- und Bankrecht, regelmäßig auch in streitigen Angelegenheiten gegenüber der FMA, der EZB und dem SRB.