IT-Recht

Zur Qualität der elektronischen Übermittlung urheberrechtlich geschützter Werke in Gerichtsverfahren als öffentliche Wiedergabe - Besprechung der Entscheidung EuGH 28. 10. 2020, C-637/19 (BY [Preuve photographique])

Mag. Anna Haselbacher

Im derzeit aktuellsten Urteil zur öffentlichen Wiedergabe gem Art 3 Abs 1 RL 2001/29/EG (im Folgenden InfoSoc-RL) stellt der EuGH fest, dass durch die Übermittlung eines geschützten Werks als Beweismittel per E-Mail im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zwischen Privatpersonen an das Gericht keine öffentliche Wiedergabe nach Art 3 InfoSoc-RL vorliegt. Der folgende Beitrag erörtert auf Grundlage des Urteils urheberrechtliche und grundrechtliche Aspekte des Zugangs zu urheberrechtlich geschützten, verfahrensrelevanten Beweismitteln.

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Artikel-Nr.
jusIT 2021/2

25.02.2021
Heft 1/2021
Autor/in
Anna Haselbacher

Mag. Anna Haselbacher ist Universitätsassistentin am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen (Fachbereich Recht und IT) der Karl-Franzens-Universität Graz. Darüber hinaus ist bzw war sie als Projektassistentin in den Bereichen Vertrauenswürdigkeit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen, Cybersecurity in KMU sowie Vertrauen in (teil)autonome Fahrsysteme tätig. In ihrer Dissertation beschäftigt sie sich mit der öffentlichen Wiedergabe im Europäischen Urheberrecht.