Durch BGBl I 2007/107 wurde das WAG 2007 nur knapp nach seinem Inkrafttreten zum ersten Mal novelliert. Der Beitrag beschäftigt sich mit Zweifelsfragen im Hinblick auf den Anwendungsbereich der verschiedenen Regelungen des WAG 2007 zur Begrenzung der Haftung des Abschlussprüfers, die nicht zuletzt durch die mit dem neu eingeführten § 73 Abs 1 WAG 2007 vom Gesetzgeber vorgenommene „Klarstellung“1) ausgelöst wurden.
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Ass.-Prof. Dr. Gerhard Saria ist Assistenzprofessor am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien und Forschungsverantwortlicher des FB Recht der FH Wr. Neustadt. Er war davor mehr als zwei Jahre Leiter dieses Fachbereichs. Neben seiner Lehr- und Vortragstätigkeit ua in Österreich, Dtld, Großbritannien, Italien, der Slowakei und Russland ist er Verfasser von mehr als vierzig Publikationen in den Bereichen allgemeines Unternehmens-, Gesellschafts-, Vereins-, Kapitalmarkt-, Wettbewerbs-, Verbraucherschutz- sowie Reiserecht. Zuletzt sind erschienen Brandl/Saria (Hrsg), WAG 20072; Saria (Hrsg), JB Tourismusrecht 2010; Birnbauer/Saria, FBE, 9. Lfg; Schmidt/Saria, HGR, 11. Lfg; Saria, Das österreichische Vereinsrecht zwischen Kontinuität, Weiterentwicklung und neuen Herausforderungen; in Grundei/Karollus, Berufssportrecht IV, 61 ff.
RA Dr. Ernst Brandl, LL.M. (Chicago), M.B.A. (Harvard) ist Partner bei der auf Kapitalmarktrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH und vertritt ausschließlich Anbieter von Finanzdienstleistungen. Er ist ua Co-Herausgeber und Co-Autor eines Kommentars zum WAG 2007.