Thema

Zur Sperrfrist des § 30 Abs 3 S 2 MRG

Univ.-Ass. Mag. Marco Scharmer, B.A.

Ein jüngst in der Zak erschienener Beitrag befasst sich mit der Frage, in welchen Konstellationen ein Mieter die Sperrfrist des § 30 Abs 3 S 2 MRG einwenden kann. Nach dieser Bestimmung kann der Vermieter, der das Miethaus durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat, nur zeitlich eingeschränkt wegen Eigenbedarfs (§ 30 Abs 2 Z 8 MRG) kündigen. Die in dem Beitrag behandelte Frage bedarf neuerlicher Reflexion.

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Artikel-Nr.
Zak 2019/187

09.04.2019
Heft 6/2019
Autor/in
Marco Scharmer

Univ.-Ass. (post doc) Dr. Marco Scharmer, B.A. ist Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck und Redaktionsmitglied der Zeitschrift für Finanzmarktrecht (ZFR) sowie der wohnrechtlichen blätter (wobl). Seine Forschungsschwerpunkte liegen insbesondere im allgemeinen Zivilrecht, im Bau(vertrags)recht sowie im Wohn- und Immobilienrecht.