Thema

Zur unklaren Kostenbemessungsgrundlage im exekutionsrechtlichen Zwischenstreit zwischen dem Gläubiger und einem Dritten

Dr. Florian Striessnig

Welche Kostenbemessungsgrundlage im exekutionsrechtlichen Zwischenstreit zwischen einem Exszindierungskläger, der hinsichtlich des exszindierten Gegenstandes eine Exekutionsaufschiebung beantragt, und einem betreibenden Gläubiger, der sich dagegen ausspricht, zur Anwendung gelangt, darf als unklar bezeichnet werden. Zur Wahl stehen der Wert der vom Gläubiger betriebenen Forderung ebenso wie der Wert des exszindierten Gegenstandes. Sachgerecht kann jedoch nur letzterer sein.

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Artikel-Nr.
Zak 2020/110

04.03.2020
Heft 4/2020
Autor/in
Florian Striessnig

MMag. Dr. Florian Striessnig ist Rechtsanwalt und Partner der Orsini und Rosenberg & Striessnig Rechtsanwälte OG in Wien. Er berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht sowie bei der Prozessführung. Auf diesen Gebieten publiziert er auch regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften.