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Zur Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bei Amtsrevisionen

Miriam C. Hofer

Die sprichwörtlichen "Mühlen der Justiz" mahlen bekanntlich langsam - und während sie noch mahlen, werden sie manches Mal von der Realität überholt: ein Haus, das abgerissen wird, bevor die Abbruchbewilligung vom VwGH bestätigt wurde;1 ein Asylwerber, der vor der hg E über seinen Aufenthaltsstatus bereits abgeschoben wird.2 Auch wenn einem Unternehmer der Entzug der Gewerbeberechtigung oder einem Steuerzahler eine existenzgefährdende Abgabenschuld droht, scheint ein Aufschub der Vollstreckung bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage notwendig, um unwiederbringlichen Schaden zu verhindern.

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Artikel-Nr.
ZFR 2023/97

24.05.2023
Heft 5/2023
Autor/in
Miriam C. Hofer

Dr. Miriam C. Hofer ist Universitätsassistentin (Post Doc) am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft und dem Forschungszentrum Klimaschutzrecht (ClimLaw: Graz) der Universität Graz.