Anmerkungen zu § 3 Abs 3 Z 7 BWG
Projekte der Immobilienbranche werden zunehmend durch Darlehen finanziert, bei denen ein EWR-AIFM als Kreditgeber österr Projektgesellschaften auftritt. Zu prüfen ist, ob diese "Manager" berechtigt sind, in Ö gewerblich Kredite zu vergeben.1
In der Praxis ist öfter zu beobachten, dass in Ö registrierte Gesellschaften (Darlehensnehmer) mit einem in Luxemburg oder D domizilierten AIF (Darlehensgeber)2 verschiedene endfällig ausgestaltete Kreditverträge abgeschlossen haben. In solchen Kreditverträgen ist die Anwendung österr Rechts vereinbart. Die Verträge enthalten handelsübliche Sicherstellungs- und Zinsvereinbarungen. Die Anteile des AIF sind in Ö jeweils zum Vertrieb zugelassen (§ 31 AIFMG).3 Zweck der Kreditverträge ist die Finanzierung und/oder der Erwerb verschiedener Liegenschaften, die im Eigentum der Darlehensnehmer stehen. In diesem Zusammenhang wird davon ausgegangen, dass AIF/AIFM nicht Teil einer Kreditinstitutsgruppe sind.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.