Beiträge

Zur Zulässigkeit der Kreditvergabe durch EWR-AIFM in Österreich

Nicolas Raschauer / Thomas Stern

Anmerkungen zu § 3 Abs 3 Z 7 BWG

Projekte der Immobilienbranche werden zunehmend durch Darlehen finanziert, bei denen ein EWR-AIFM als Kreditgeber österr Projektgesellschaften auftritt. Zu prüfen ist, ob diese "Manager" berechtigt sind, in Ö gewerblich Kredite zu vergeben.1

In der Praxis ist öfter zu beobachten, dass in Ö registrierte Gesellschaften (Darlehensnehmer) mit einem in Luxemburg oder D domizilierten AIF (Darlehensgeber)2 verschiedene endfällig ausgestaltete Kreditverträge abgeschlossen haben. In solchen Kreditverträgen ist die Anwendung österr Rechts vereinbart. Die Verträge enthalten handelsübliche Sicherstellungs- und Zinsvereinbarungen. Die Anteile des AIF sind in Ö jeweils zum Vertrieb zugelassen (§ 31 AIFMG).3 Zweck der Kreditverträge ist die Finanzierung und/oder der Erwerb verschiedener Liegenschaften, die im Eigentum der Darlehensnehmer stehen. In diesem Zusammenhang wird davon ausgegangen, dass AIF/AIFM nicht Teil einer Kreditinstitutsgruppe sind.

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Artikel-Nr.
ZFR 2024/70

29.04.2024
Heft 4/2024
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.

Thomas Stern

PD Dr. Thomas Stern, MBA LL.M. corp. restruc. leitet die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Privatdozent an der Universität Liechtenstein, Lehrbeauftragter an der Paris Lodron Universität Salzburg und Mitglied diverser europäischer Regulierungsgremien.