VfGH B 1549/10 vom 30. November 2011
Der VfGH vertritt die Auffassung, dass durch das Gericht angeforderte und von Polizeibeamten durchgeführte Zugangskontrollen zu einem Gerichtssaal der Gerichtsbarkeit zuzurechnen sind. Ob Identitätskontrollen und Videoüberwachung vor einem Verhandlungssaal aber tatsächlich von der sitzungspolizeilichen Befugnis des Verhandlungsrichters erfasst sind, wird hier kritisch hinterfragt.
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